Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ggf. einzusetzenden Subdienstleistern.

Wenn personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden, ist es nach DSGVO zwingend erforderlich, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen ist.

 

Dieser Vertrag muss beinhalten:

Gegenstand und Dauer der Verabreitung

Art der personenbezogenen Daten, Kreis der betroffenen Personen

Art und Zweck der Verarbeitung

Umfang der Weisungsbefugnisse

Pflichten des Auftragsverbareiters

Pflichten und Rechte des Verantwortlichen