Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ggf. einzusetzenden Subdienstleistern.
Wenn personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden, ist es nach DSGVO zwingend erforderlich, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen ist.
Dieser Vertrag muss beinhalten:
Gegenstand und Dauer der Verabreitung
Art der personenbezogenen Daten, Kreis der betroffenen Personen
Art und Zweck der Verarbeitung
Umfang der Weisungsbefugnisse
Pflichten des Auftragsverbareiters
Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
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